M&A im Mittelstand: Nicht nur KI verändert die Beratung
Der M&A‑Markt im deutschen Mittelstand wird aktuell von einer historischen Nachfolgewelle und geopolitischen Risiken, die zu einer Zurückhaltung im Markt führen, geprägt. Hinzu kommen steigende regulatorische Anforderungen. Investitionskontrollen, Exportkontrollen, Sanktionen sowie wachsende Compliance-Anforderungen entlang globaler Lieferketten spielen bei Unternehmenskäufen und ‑verkäufen eine immer größere Rolle. Entsprechend umfasst die Due Diligence heute weit mehr als die klassischen rechtlichen, steuerlichen und finanziellen Prüfungen.
Zugleich verändert der Einsatz von KI-Anwendungen wie etwa ChatGPT oder Claude auf Mandantenseite die Beratung auch auf der praktischen Seite. Viele Unternehmen nutzen diese Tools bereits zur Vorbereitung von Dokumentationen oder zur Aufbereitung von Informationen. Das kann zwar mandantenseitig Prozesse unterstützen, führt aber auf Beraterseite immer öfter zu zusätzlichem Prüfungs- und Abstimmungsaufwand, wenn die Ergebnisse später rechtlich eingeordnet und in den Gesamtprozess integriert werden müssen. Es entsteht in der Praxis nicht selten ein erheblicher Mehraufwand, wenn der Berater sich mit Vorschlägen und Ideen der KI beschäftigen und diese prüfen muss, auch wenn sie fachlich an der Sache vorbeigehen.
Darüber hinaus hat der KI-Einsatz die Prozessgeschwindigkeit insgesamt spürbar erhöht. Mandanten haben gelernt, auch große und komplexe Sachverhalte mithilfe dieser Tools deutlich schneller zu bewältigen und aufzubereiten. Das verändert das Tempo von Transaktionsprozessen und erhöht den Erwartungsdruck an alle Beteiligten, insbesondere auch auf Beraterseite. Insgesamt gewinnt die frühzeitige Einbindung der rechtlichen Berater weiter an Bedeutung. Wer die rechtliche Strukturierung, die Aufbereitung der relevanten Unterlagen und die Identifikation möglicher Risiken strategisch angeht, schafft Transaktionssicherheit und Prozessgeschwindigkeit und erhöht damit die Erfolgschancen eines Verkaufs- oder Erwerbsprozesses erheblich.
Ein zentrales Risiko besteht darin, dass mit steigender Innovationsgeschwindigkeit technologische Entwicklungen die Bewertung von Unternehmen innerhalb kurzer Zeit grundlegend verändern können. Wir beraten beispielsweise Unternehmen, die über Jahre hinweg erhebliche Investitionen in datenbasierte Lösungen und Anwendungen getätigt haben. Solche Technologien waren lange ein wesentlicher wertsteigernder Faktor. Heute sehen wir jedoch Fälle, in denen generative KI-Systeme ähnliche Informationen und Auswertungen in kurzer Zeit und zu deutlich geringeren Kosten bereitstellen können. Dadurch geraten bislang attraktive Geschäftsmodelle unter Druck und die ursprünglichen Bewertungserwartungen müssen hinterfragt werden. Andersherum können Unternehmensbewertungen für besonders innovative Geschäftsmodelle auch schnell in schwindelerregende Höhen schießen.
Konkret sehen wir im Rahmen unserer Beratung immer häufiger, dass Zahlen und Geschäftsmodelle auch mit Blick auf die rasante Entwicklung der Künstlichen Intelligenz grundlegend hinterfragt werden müssen. Das gilt in besonderem Maße für den Bereich des geistigen Eigentums: Wem gehören mithilfe von KI generierte Inhalte? Wie werden bestehende IP-Positionen durch den Einsatz von KI-Tools beeinflusst oder gefährdet? Welchen Marktwert haben proprietäre Datenlösungen noch, wenn vergleichbare Ergebnisse künftig kostenfrei generierbar sind? Diese Fragen sind inzwischen fester Bestandteil einer sorgfältigen Transaktionsprüfung. – In Transaktionsprozessen kann das erhebliche Auswirkungen haben. Wenn sich die Zukunftsfähigkeit eines Geschäftsmodells anders darstellt als ursprünglich angenommen, wird der Kaufpreis neu verhandelt oder im Einzelfall sogar zum Deal Breaker.
Umso wichtiger wird eine realistische und frühzeitige Analyse der Markt- und Technologie- sowie Geschäftsmodellrisiken. Wer frühzeitig analysiert, wie resilient das eigene Geschäftsmodell gegenüber technologischen Umbrüchen ist, schafft nicht nur realistischere Bewertungsgrundlagen, sondern erhöht auch die Planungssicherheit für alle Transaktionsparteien. Viele Investoren setzen aus diesem Grund aktuell auch auf solide, über Jahre und Jahrzehnte bewährte Geschäftsmodelle, die (noch) von der KI-Welle „verschont“ geblieben sind.
Für Rechtsberater bleibt die rechtliche Strukturierung und Vertragsgestaltung weiterhin Kerngeschäft. Ergänzend moderieren wir heute Transaktionen deutlich stärker als noch vor wenigen Jahren, führen unterschiedliche Interessen zusammen und geben Mandanten auch strategische Orientierung in einem immer komplexeren Umfeld.
Gerade im Mittelstand sind Unternehmensverkäufe häufig emotional geprägt, etwa wenn es um die Nachfolge eines langjährigen Inhabers geht. Hier kommt es nicht nur auf juristische Expertise an, sondern auch auf Verhandlungsgeschick, diplomatisches Fingerspitzengefühl und Empathie. Denn M&A‑Transaktionen gehören gerade bei familiengeführten Unternehmen häufig nicht zur typischen Klaviatur. Wer sein Lebenswerk erstmalig veräußert oder übergibt, braucht einen Berater, der nicht nur rechtlich souverän agiert, sondern auch die besondere menschliche Dimension dieser Entscheidung versteht und begleitet.
Hinzu kommt die bereits erwähnte rasante technologische Entwicklung. KI-Anwendungen ersetzen keine rechtliche Prüfung und keine systematische Transaktionsvorbereitung. Unsere Rolle ist es nach wie vor, Mandanten auf mögliche Risiken hinzuweisen und wir raten davon ab, zentrale Transaktionsdokumente oder Entwürfe dafür ohne professionelle Begleitung zu erstellen. Ein verlässlicher Rechtsberater ist heute Sparringspartner, Moderator und strategischer Berater zugleich mit dem Ziel, Transaktionen zeiteffizient, rechtssicher und erfolgreich zum Abschluss zu bringen.
Dr. Jan-Henric M. Punte ist Partner der Wirtschaftskanzlei GÖRG und berät nationale und internationale Unternehmen in den Bereichen M&A, Gesellschaftsrecht, Venture Capital und Private Equity. Sein Schwerpunkt liegt auf der Begleitung komplexer Unternehmenskäufe und ‑verkäufe sowie strategischer Transformations- und Nachfolgeprozesse im Mittelstand. Als Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht verbindet er rechtliche Expertise mit einem ausgeprägten Verständnis für unternehmerische Herausforderungen.
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