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Warranty & Indemnity-Versicherungen – Closing a Gap

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Beschreibung

Warranty & Indemnity-Versicherungen – Closing a Gap

Florian T. Hirsch­mann — Rechts­an­walt und Part­ner DLA Piper UK LLP, München

Silvio McMi­ken — Rechts­an­walt und Senior Asso­ciate DLA Piper UK LLP, München

In Verträgen über den Kauf und die Übertragung von Unternehmen, dem sogenannten Sale and Purchase Agreement (kurz: SPA), nimmt die Auflistung der Verkäufergarantien sowie der Rechtsfolgen von Garantieverstößen durch den Verkäufer bereits aufgrund des schieren Umfangs und der meist zentralen Stellung im Vertragstext eine dominante Position ein, obschon aus der Perspektive des Rechtsberaters andere Teile des Vertrages mindestens der gleichen wenn nicht noch größeren Aufmerksamkeit bedürfen. Diese dominante Stellung kommt den Garantien jedoch nicht zu Unrecht zu, spiegelt sie doch die große wirtschaftliche Bedeutung der Verkäufergarantien für die Parteien des SPA und die weit auseinander liegenden  Verhandlungspositionen der Parteien wider.

Die Verhandlungen über Gewährleistungen sind nicht ohne Grund oftmals kontrovers, denn gerade in diesem Bereich ergeben sich für den Verkäufer hohe wirtschaftliche Risiken, die den Gewinn aus der Veräußerung schmälern. Wie in "Secondaries", also Unternehmenskäufen und -verkäufen zwischen Private Equity-Gesellschaften, ohnehin schon üblich, geben Private Equity Funds als Verkäufer von Portfoliounternehmen nun auch gegenüber strategischen Käufern immer weniger umfangreiche Garantien ab. Als Begründung wird gerne darauf verwiesen, dass der Fund aus regulatorischen Gesichtspunkten keine weitergehenden Garantien abgeben kann. Strategische Käufer stehen damit in Bezug auf Garantien, abgesehen von den üblichen fundamentalen Absicherungen, wie etwa Inhaberschaft der Anteile ("Title"), vor der Frage, wie das Mindestmaß an Absicherung durch Garantien erreicht werden kann.

Somit gehen die Parteien oftmals mit Extrempositionen in die Verhandlungen, um eine möglichst uneingeschränkte Verhandlungsposition zu haben; ein ausgewogener Garantiekatalog im ersten Entwurf des Kaufvertrages findet selten die Zustimmung der jeweiligen Parteien. Der Verkäufer wird alles daran setzen, die von ihm abzugebenden Gewährleistungen in einem möglichst geringen Umfang geben zu müssen und Rechtsfolgen weitestgehend zu beschränken oder auszuschließen. Der Käufer hingegen wird seinerseits die Offenlegung aller wertbildenden Umstände des Zielunternehmens fordern und für den Fall, dass Risiken nicht offengelegt wurden, Schutz durch umfangreiche Verkäufergarantien suchen.

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Warranty & Indemnity-Versicherungen - Closing a Gap

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