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Tax-Compliance bei Private Equity-Fonds – Aktuelle Entwicklungen

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Beschreibung

Tax-Compliance bei Private Equity-Fonds – Aktuelle Entwicklungen

Dr. Chris­toph Ludwig — Steu­er­be­ra­ter und Part­ner BLL Braun Leber­fin­ger Ludwig, München

Thomas Unger — Steu­er­be­ra­ter und Wirt­schafts­prü­fer BLL Braun Leber­fin­ger Ludwig, München

Offene Fragestellungen sowie verschiedentliche Neuerungen und Änderungen im Bereich der formellen Tax-Compliance beschäftigen in- und ausländische Private Equity-Fonds sowie deren Anleger nahezu täglich. Nachfolgend werden die aktuellen Entwicklungen zu ausgewählten Themen der formellen Tax-Compliance aufgezeigt.

Die gesonderte und einheitliche Feststellung der Besteuerungsgrundlagen aus ausländischen Personengesellschaften, an denen mehrere (inländische) Steuerpflichtige beteiligt sind, hat nicht zuletzt durch die Entscheidung des Bundesfinanzhofes („"BFH"“) vom August 2011, in der sich der BFH erstmalig zur Qualifikation der Tätigkeit eines Private Equity-Fonds geäußert hat, erheblich an Bedeutung gewonnen.

Auch hinsichtlich der erforderlichen Meldung des Erwerbs von Beteiligungen an ausländischen Personen- und Kapitalgesellschaften durch inländische natürliche Personen und Körperschaften konnten nach intensiven Gesprächen mit der Finanzverwaltung zwischenzeitlich weitere bislang offene Fragen geklärt werden.

Im Zusammenhang mit dem US-amerikanischen Foreign Account Tax Compliance Act ("„FATCA"“), mit dem die USA das weltweite, das heißt insbesondere das ausländischen Einkommen von US-Steuerpflichtigen vollständig und lückenlos erfassen möchte, zeichnen sich aktuell einige Erleichterungen durch den Entwurf eines zwischenstaatlichen Abkommens zwischen den USA und den Finanzministerien der G-5-Staaten ab. Bei dieser Darstellung der aktuellen Entwicklungen zu ausgewählten Themen der formellen Tax-Compliance handelt es sich um einen Update der in den vergangenen Jahren im FYB Financial YearBook behandelten Beiträge.

  1. Gesonderte und einheitliche Feststellung der Einkünfte aus ausländischen Personengesellschaften, an denen mehrere inländische Steuerpflichtige beteiligt sind – Relevanz der Einkünfte-Qualifikation

Die im FYB Financial YearBook 2010 aufgezeigte Entwicklung, wonach sich die Finanzbehörden vermehrt an einzelne deutsche Investoren wenden und diese zur Abgabe einer gesonderten und einheitlichen Feststellungserklärung auffordern, hat sich in jüngster Vergangenheit beschleunigt. In der täglichen Beratungspraxis ist eine erhebliche Zunahme derartiger Aufforderungen feststellbar. Dabei ist die Finanzverwaltung auch dazu übergegangen, dem angeschriebenen Investor die übrigen der Finanzverwaltung bekannten deutschen Investoren mitzuteilen und, mit Verweis auf die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften in der Abgabenordnung,

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Tax-Compliance bei Private Equity-Fonds - Aktuelle Entwicklungen

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