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„Sustainable Finance“ – Megatrend in der Kapitalanlage oder nur bürokratischer Aufwand?

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Beschreibung

„Sustainable Finance“ – Megatrend in der Kapitalanlage oder nur bürokratischer Aufwand?

Dr. Gerhard Schwartz — Rechts­an­walt bei ARQIS Rechts­an­wälte, München

Die zunehmende Dringlichkeit, auf den globalen Klimawandel zu reagieren, hat auf europäischer politischer Ebene zu einer starken Forcierung von Maßnahmen geführt, die aktuell mit Vehemenz durch das Gesetzgebungsverfahren gebracht werden. Durch den Wechsel in der Europäischen Kommission und das Ausrufen des „European Green Deal“ wird dieses wichtige Ziel mit noch höherer Priorität voran getrieben. – Spätestens ab dem Jahr 2021 müssen sich alle Finanzmarktteilnehmer und großen Unternehmen mit dem Thema Nachhaltigkeit ernsthaft auseinandersetzen. Anlass sind einige richtungsweisende Verordnungen der Europäischen Union.

Grundlagen eines zumindest global angedachten Aktionsplanes zum Wandel hin zu einer nachhaltigen und klimaschützenden Ökonomie bilden das UN-Übereinkommen
„2030 Agenda für nachhaltige Entwicklung“ sowie das Pariser Klimaschutzabkommen. Beide Dokumente wurden bereits 2015 verabschiedet. Auf europäischer Ebene tagte seit 2016 die „High-Level Expert Group on Sustainable Finance“, die für die EU-Kommission Vorschläge für ein Sustainable-Finance Regelwerk erarbeiten sollte. Dabei galt als Zielvorgabe das Kapital des Finanzsektors in nachhaltiges Wachstum zu lenken und zur Bewältigung des Klimawandels zu mobilisieren.

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„Sustainable Finance“ – Megatrend in der Kapitalanlage oder nur bürokratischer Aufwand?

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Dr. Gerhard Schwartz

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Rechtsanwalt bei ARQIS Rechtsanwälte, München