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Neue Spielregeln und Chancen für Distressed Investoren

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Beschreibung

Neue Spielregeln und Chancen für Distressed Investoren

Leila Roeder — Rechts­an­wäl­tin und Part­ne­rin White & Case LLP, Frankfurt/Main

Riaz Janjuah — Rechts­an­walt und Part­ner White & Case LLP, Hamburg

Dr. Martin Heid­rich — Rechts­an­walt und Part­ner White & Case LLP, Hamburg

Das geänderte rechtliche Umfeld in Deutschland erleichtert die Sanierung von Unternehmen für Sponsoren, Gläubiger des Unternehmens wie auch Distressed Investoren. Auf der anderen Seite führt die neu eingeführte Flexibilität auch zu Grenzfällen, in denen das Insolvenzrecht für die Durchsetzung gesellschaftsrechtlicher Umstrukturierungen herangezogen werden kann, wie der Fall Suhrkamp zeigt.

Aktuelles Marktumfeld

Die mit dem ESUG in Kraft getretene Reform des deutschen Insolvenzrechts wie auch die Veränderungen in der deutschen Finanzierungslandschaft bringen grundlegende Änderungen mit sich, eröffnen aber gleichzeitig auch neue Opportunitäten für Distressed Investoren.

Mit den durch das ESUG vorgenommenen Änderungen soll die Sanierung von Unternehmen im Insolvenzverfahren erleichtert werden und insbesondere für (ausländische) Investoren an Attraktivität gewinnen. Die Reform leistet damit einen Beitrag zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland. Der Schwerpunkt des Gesetzes liegt in der deutlichen Stärkung der Gläubigerrechte, die diese bereits zu Beginn des Insolvenz(antrags)verfahrens im Rahmen eines sogenannten vorläufigen Gläubigerausschusses wahrnehmen können. Sowohl dieser als auch das insolvente Unternehmen selbst können jetzt auf die Auswahl des Insolvenzverwalters/Sachwalters und insbesondere auf die Verfahrensart Einfluss nehmen. Des Weiteren wurde das Eigenverwaltungsverfahren erheblich gestärkt und durch eine neue, weniger einschneidende Variante, das sogenannte Schutzschirmverfahren, ergänzt. Die Durchführbarkeit des Insolvenzplanverfahrens wurde (wie etwas durch die Ermöglichung eines Debt-for-Equity- Swaps) ebenfalls deutlich verbessert und transaktionssicher ausgestaltet. Seit Inkrafttreten des ESUG wurden bereits eine Vielzahl von Unternehmen in Eigenverwaltung und mittels Insolvenzplänen saniert. Prominente Fälle wie IVG, Centrosolar, Peiderer, Centrotherm und Solarwatt sind nur einige Beispiele.

Eine entscheidende Neuerung bietet das reformierte Insolvenzplanverfahren, wonach die Rechte der Anteilseigner in die Sanierung einbezogen und die Gläubiger mittels des dort geregelten Debt-for-Equity-Swaps vom Fremdkapital in die Eigentümerposition wechseln können.

Zusätzliche Informationen

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Riaz Janjuah

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Martin Heidrich

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Dr.