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Steuerliche Aspekte der postakquisitorischen Reorganisation von Gesellschafterdarlehen durch Dept-Equity-Swap

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Beschreibung

Steuerliche Aspekte der postakquisitorischen Reorganisation von Gesellschafterdarlehen durch Dept-Equity-Swap

Stefan Abele — Rechts­an­walt, Steu­er­be­ra­ter und Part­ner Mazars, München

 

 

Im Rahmen eines Unternehmenserwerbs kommt es häufig vor, dass die Gesellschafterdarlehen mit zu übernehmen sind. Erfolgt die Übernahme dieser Gesellschafterdarlehen nicht zum Nennwert – etwa weil diese nicht voll werthaltig sind –, drohen steuerliche Nachteile bei der Rückführung oder Ablösung dieser Darlehenspositionen. Abzuwägen ist, ob diese steuerlichen Nachteile postakquisitorisch durch einen Dept-Equity-Swap oder Dept-Mezzanine-Swap vermieden werden können.

Aus vielfältigen Gründen sind Zielunternehmen seitens des Gesellschafters nicht nur mit Eigenkapital, sondern auch mit Gesellschafterdarlehen finanziert. Ein Grund hierfür kann etwa sein, dass der Gesellschafter im Hinblick auf die unternehmerischen Risiken eine Finanzierung seines Unternehmens mit Darlehen statt einer Eigenkapitalausstattung bevorzugt.

Auch wird eine Darlehensfinanzierung von Seiten des Gesellschafters oft deshalb gewählt, weil sie einfacher zurückgeführt werden kann. So müssen im Falle der Darlehensrückzahlung die für die Rückzahlung von Eigenkapital geltenden Kapitalerhaltungsvorschriften nicht beachtet werden und es greifen auch die steuerlichen Regeln zur Behandlung von Eigenkapitalrückführungen nicht ein. Insbesondere kommt die sogenannte "steuerliche Verwendungsreihenfolge" nicht zur Anwendung, wonach für steuerliche Zwecke im Falle von Eigenkapitalrückzahlungen – unabhängig von der handelsrechtlichen Qualifikation – zuerst Gewinne als ausgeschüttet gelten und damit die steuerlichen Konsequenzen einer Dividendenzahlung zu ziehen sind; d.h. Einbehalt und Abführung von Kapitalertragsteuer und Dividendenbesteuerung beim Anteilseigner.

Ausgangssituation: Akquisition der Anteile und Gesellschafterdarlehen

Aus Sicht eines Unternehmenserwerbers stellt die Finanzierung des Unternehmens durch den Gesellschafter mit Eigenkapital und Gesellschafterdarlehen eine wirtschaftliche Einheit dar.

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Steuerliche Aspekte der postakquisitorischen Reorganisation von Gesellschafterdarlehen durch Dept-Equity-Swap

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