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Der Beirat als Steuerungsgremium bei Private Equity-Beteiligungen

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Beschreibung

Der Beirat als Steuerungsgremium bei Private Equity-Beteiligungen

Dr. Chris­tof Alex­an­der Schnei­der  — Arqis Rechtsanwälte

Gerade im Rahmen von Akquisitionen durch Finanzinvestoren bietet es sich an, einen Beirat als ein zusätzliches Element guter Corporate Governance zu implementieren, um die gesetzten Ziele wirksam umzusetzen. Dabei ist ein Beirat nicht nur dort sinnvoll (und entsprechend häufig), wo ein einzelner Private Equity-Investor als Erwerber auftritt. Vielmehr kann gerade auch bei einer Mehrzahl von beteiligten Investoren ein Beirat wertvolle Aufgaben übernehmen.

Der folgende Beitrag soll einen Überblick über die Möglichkeiten eines Beirats als Steuerungsorgan geben und Praxisvorschläge für eine bestmögliche Umsetzung geben. Dabei wird – der Praxisrelevanz entsprechend – stellvertretend von einer Portfoliogesellschaft in der Rechtsform einer GmbH ausgegangen.

 

Welche Vorteile bietet ein Beirat?

In der Praxis bietet es sich bei Portfoliounternehmen von Finanzinvestoren insbesondere aus folgenden Beweggründen an, einen Beirat einzurichten:

Mit dem Beirat (der je nach Funktion oft auch anders bezeichnet wird, insbesondere als Verwaltungsrat oder Gesellschafterausschuss) kann ein Gremium „zwischen“ der Gesellschafterversammlung und der Geschäftsführung der Portfoliogesellschaft eingerichtet werden. Dies hat zum einen eine Beschleunigung der Entscheidungen auf Gesellschafterebene zur Folge. Zum anderen sind die Beiratsmitglieder intensiver in die Aktivitäten auf Ebene der Portfoliogesellschaft eingebunden und konzentrieren sich daher in besonderem Maße auf ihre Aufgaben, was die Qualität ihrer Tätigkeit steigert.

Zusätzliche Informationen

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Der Beirat als Steuerungsgremium bei Private Equity-Beteiligungen

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Dr. Christof Alexander Schneider

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Arqis Rechtsanwälte