Darunter versteht man die Möglichkeit der Teilhabe am Unternehmenserfolg. Diese kann z. B. in der Wandlung von Mezzanine-Kapital in Eigenkapital, also einer „echten“ Beteiligung bestehen. Ebenfalls ist bei einem angestrebten späteren Börsengang eine Aktienbeteiligung denkbar. Fremdkapitalgebern wird so die Möglichkeit eingeräumt, Anteile an der zu finanzierenden Personen- oder Kapitalgesellschaft zu einem späteren Zeitpunkt, oft zu Sonderkonditionen, zu erwerben.