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Editorials
 

Trends im W&I‑Versicherungsmarkt und ihre Auswirkungen auf die M&A‑Vertragspraxis

 
FYB 2022

Gewähr­­leis­­tungs- und Frei­stel­lungs­ver­si­che­run­gen (Warranty and Indem­nity Insurances) sind seit vielen Jahren fester Bestand­teil der M&A‑Transaktionspraxis. Hier­bei werden Risi­ken des Ziel­un­ter­neh­mens, die Gegen­stand von Garan­tien (Warran­ties) und Frei­stel­lun­gen (Indem­ni­ties) der Verkäu­fer sind, durch eine spezi­elle, trans­ak­ti­ons­be­zo­gene W&I‑Versicherung abge­deckt. Im wirtschaftlichen Ergeb­nis tritt die Haftung der Versi­che­rung ganz oder teil­weise an die Stelle der eige­nen Haftung der Verkäu­fer. Jedoch ist aus Käufer­sicht der vollständige Ausschluss der Eigen­haf­tung des Verkäu­fers nicht unproblematisch.

Übli­cher­weise werden W&I‑Versicherungen heute als Käufer-Poli­cen ausgestaltet, d.h. der Versi­che­rer verpflich­tet sich gegen­über dem Käufer, für die Garan­tien und Frei­stel­lun­gen des Verkäu­fers aus dem Unter­neh­mens­kauf­ver­trag (Sale and Puch­ase Agree­ment, SPA) einzu­ste­hen. Somit obliegt es dem Erwer­ber, die W&IVersicherung abzu­schlie­ßen. Aller­dings wird im Rahmen von Bieter­ver­fah­ren die W&I‑Versicherungslösung in aller Regel bereits vom Verkäu­fer vorbe­rei­tet. Ein vom Verkäu­fer beauf­trag­ter (aber bei Zustan­de­kom­men der Versi­che­rung im Regelfall vom Käufer zu bezah­len­der) Versi­che­rungs­mak­ler holt hierzu bereits auf Basis des verkäu­fer­sei­ti­gen Muster-SPA unver­bind­li­che Ange­bote von Versicherern ein und fasst diese in einem Non-Binding Indi­ca­ti­ons (NBI) Report zusammen, der den Bietern im Daten­raum zugäng­lich gemacht wird.

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