Erbschaftsteuerliche Aspekte bei der Bewertung von Private Equity-Fonds
Unsere Kanzlei beschäftigt sich nunmehr bereits seit mehr als 29 Jahren mit den vielfältigen Themen rund um Tax Compliance für Private Equity-Fonds sowie deren (deutsche) Gesellschafter. In den vergangenen Jahren haben wir im FYB Financial Yearbook regelmäßig ertragsteuerliche Themen begutachtet. Dazu zählten beispielsweise die Einkünftequalifikation bei Private Equity- und Venture Capital-Fonds sowie die steuerliche Behandlung des Carried Interest sowohl bei den Carryholdern als auch auf der Ebene des Private Equity-Fonds. Ebenso haben wir die Thematik der Umsatzsteuer auf Managementgebühren aufgegriffen. Ein weiteres Schwerpunktthema war die (zwingend erforderliche) Steuerneutralität von Kapitalrückzahlungen aus EU- und Drittstaaten-Kapital-gesellschaften. Diese Bereiche und ihre jeweils wechselhaften Entwicklungen in den vergangenen Jahren haben wir beleuchtet und – sofern erforderlich – auch kritisch gewürdigt.
Im diesjährigen Beitrag machen wir einen Abstecher ins Erbschaftsteuerrecht und beschäftigen uns (erneut) mit erbschaftsteuerlichen Aspekten bei der Bewertung von Private Equity-Fonds.
Erbschaftsteuerliche Bewertung von Private-Equity-Fondsanteilen rückt zunehmend in den Fokus, weil die erste Investorengeneration ihre Beteiligungen überträgt und der Gesetzgeber hierfür keine speziellen Regeln vorgibt. Ausgangspunkt ist in der Praxis meist der vom Fondsmanagement ermittelte NAV, der jedoch um fonds- und vertragsbedingte Faktoren wie Carried Interest, laufende Management Fees, eingeschränkte Übertragbarkeit, Illiquidität am Sekundärmarkt und den Bewertungsspielraum des Managements zu bereinigen ist, um zu einem realistischen gemeinen Wert für Erb- und Schenkungsfälle zu gelangen.
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