ALTERNATIVE FINANZIERUNGSFORMEN
FÜR UNTERNEHMER UND INVESTOREN
3 Fragen an kluge Köpfe
Foto: Frank Dornseifer

Neue Regierung — neue Rahmenbedingungen für Alternative Investments

Dazu 3 Fragen an Frank Dornseifer

Bundes­ver­band Alter­na­tive Invest­ments e.V.
Foto: Frank Dornseifer
14. Mai 2025

In einer Zeit, die von geopo­li­ti­schen Span­nun­gen, Handels­kon­flik­ten und Infla­ti­ons­sor­gen geprägt ist, suchen insti­tu­tio­nelle und private Anle­ger nach verläss­li­chen Einschät­zun­gen. Welche Impulse und Ände­run­gen sind von der neuen Regie­rung bei Alter­na­tive Invest­ments zu erwarten?


Dazu 3 Fragen an Frank Dorns­ei­fer, Geschäfts­füh­rer beim Bundes­ver­band Alter­na­tive Invest­ments e.V., Bonn

1. Wie würden Sie aktu­ell die Stim­mung bei den alter­na­ti­ven Inves­to­ren beschreiben?
Auf der dies­jäh­ri­gen Alter­na­tive Inves­tor Confe­rence (AIC) gab es aus der Bran­che, aber auch von insti­tu­tio­nel­len Inves­to­ren einen durch­aus opti­mis­ti­schen Ausblick. Das Jahr 2025 ist in vieler­lei Hinsicht eine Zeiten­wende, die gegen­wär­ti­gen Turbu­len­zen an den Kapi­tal­märk­ten bele­gen dies nur zu deut­lich. Dass private wie insti­tu­tio­nelle Anle­ger in diesem Umfeld nach Stabi­li­tät und Orien­tie­rung suchen, verwun­dert also nicht. Gleich­zei­tig gibt es aber auch gigan­ti­schen Finan­zie­rungs­be­darf in vielen Berei­chen, wie etwa Infra­struk­tur, Erneu­er­bare Ener­gien, Wagnis­ka­pi­tal, Trans­for­ma­tion und — nicht zuletzt – Vertei­di­gung. Und das Bemer­kens­werte dabei ist, dass Poli­tik und Regu­la­to­ren endlich erkannt haben, dass drin­gend priva­tes Kapi­tal benö­tigt wird und dafür expli­zit verbes­serte Rahmen­be­din­gun­gen geschaf­fen werden sollen. Sowohl die neue Bundes­re­gie­rung, als auch die EU-Kommis­sion haben das promi­nent veror­tet. Zunächst hatte zu Beginn des Jahres die EU-Kommis­sion ihre Agenda für die Savings and Invest­ments Union (SIU) und vor Ostern dann die neue Bundes­re­gie­rung den Koali­ti­ons­ver­trag vorge­legt. Beide Dossiers adres­sie­ren die vorge­nann­ten Problem­stel­lun­gen und enthal­ten bemer­kens­werte Aussa­gen für die insti­tu­tio­nelle Kapi­tal­an­lage mit beson­de­rem Augen­merk auf Alter­na­tive Invest­ments und Insti­tu­tio­nelle Inves­to­ren wie Versi­che­rer und Pensi­ons­fonds. In einer neuen und zu begrü­ßen­den Offen­heit betont die EU-Kommis­sion, dass Maßnah­men getrof­fen werden müssen, damit für diese Anle­ger­gruppe „keine unan­ge­mes­se­nen regu­la­to­ri­schen Hinder­nisse für den Zugang zu diesen Anla­ge­klas­sen bestehen“ und benennt sogar das Solvency II Regel­werk für Versi­che­rungs­un­ter­neh­men und den Grund­satz der unter­neh­me­ri­schen Vorsicht („prudent person prin­ci­ple“) im Kontext der Pensi­ons­fonds als solche unan­ge­mes­se­nen regu­la­to­ri­schen Hinder­nisse, die es zu besei­ti­gen gilt. Im jüngst beschlos­se­nen Koali­ti­ons­ver­trag verpflich­tet sich die neue Bundes­re­gie­rung im Kapi­tal­markt­recht einen „rechts­si­che­ren und euro­pä­isch wett­be­werbs­fä­hi­gen Rahmen für Inves­ti­tio­nen von Fonds in Infra­struk­tur und Erneu­er­bare Ener­gien zu schaf­fen“, in dem auch steu­er­recht­li­che Rege­lun­gen ziel­ge­rich­tet anzu­pas­sen sind. Und durch bessere Betei­li­gungs­mög­lich­kei­ten insti­tu­tio­nel­ler Inves­to­ren soll die Verfüg­bar­keit u.a. von Wagnis­ka­pi­tal erhöht werden. Aus meiner Sicht darf man bei dieser Ausgangs­lage auch durch­aus – wieder – opti­mis­tisch nach vorne schauen. Endlich gibt es deut­li­che Commit­ents von poli­ti­scher und regu­la­to­ri­scher Seite.
2. Was muß sich Ihrer Meinung nach ändern? Und wer muß etwas ändern?
Bisher gab es eher immer nur punk­tu­elle Ände­run­gen und Verbes­se­run­gen für Inves­ti­tio­nen über bzw. in alter­na­tive Invest­ment­fonds. Beispiele sind das sog. Long-Term-Equity-Modul (LTE) unter Solvency II, progres­sive Rege­lun­gen für Kredit­fonds (also die Anla­ge­klasse Private Debt), oder natio­nale Initia­ti­ven wie die Einfüh­rung der Infra­struk­tur­quote und die Erhö­hung der Risi­ko­ka­pi­tal­quote in der Anla­ge­ver­ord­nung. Jetzt ist ein ganz­heit­li­cher Ansatz bei zukünf­ti­gen Gesetz­ge­bungs­in­itia­ti­ven gefragt. Sowohl die EU-Kommis­sion, aber auch die neue Bundes­re­gie­rung stehen nun im Wort, den euro­päi­schen Kapi­tal­markt und die Regu­lie­rung der maßgeb­li­chen Akteure besser und effi­zi­en­ter zu machen, damit die immensen Finanz­mit­tel, die jetzt drin­gend notwen­dig sind, auch mobi­li­siert werden können. Die EU-Kommis­sion konsul­tiert derzeit einen umfas­sen­den Fragen­ka­ta­log spezi­ell für die Fonds- bzw. Asset Manage­ment Bran­che; dabei geht es darum, wie die euro­päi­sche Aufsichts­ar­chi­tek­tur verbes­sert und verein­facht werden kann. Das lässt hoffen. Und auf natio­na­ler Ebene spricht eini­ges dafür, dass zunächst die sog. AIFMD-II-Umset­zung, also vor allem das neue euro­päi­sche Regel­werk für Kredit­fonds, schnell wieder auf die Agenda kommt, inklu­sive flan­kie­ren­der steu­er­recht­li­cher Rege­lun­gen für diese. Glei­ches erwar­ten wir mit Blick auf das Zukunfts­fi­nan­zie­rungs­ge­setz II, damit Infra­struk­tur-Inves­ti­tio­nen ange­kur­belt werden können.
3. Für Infra­struk­tur wurde in gigan­ti­sches Sonder­ver­mö­gen von der Regie­rung bereit gestellt. Wie können sich hier­bei private Inves­to­ren einbringen?
Für großes Aufse­hen hat natür­lich das noch vom alten Bundes­tag verab­schie­dete Infra­struk­tur-Sonder­ver­mö­gen in Höhe von 500 Mrd. Euro gesorgt. Allen Betei­lig­ten ist aber klar, dass es mindes­tens in glei­chem Umfang auch noch priva­tes Kapi­tal braucht, um die immensen Projekte allein in Deutsch­land zu finan­zie­ren. Und genau deshalb war es so wich­tig, dass im Februar auch noch die Anlage-Verord­nung geän­dert wurde, die neben der Einfüh­rung einer dezi­dier­ten Infra­struk­tur-Quote i. H. v. 5 % des Siche­rungs­ver­mö­gens auch die Erhö­hung der Risi­ko­ka­pi­tal­an­la­gen-Quote von 35 % auf 40 % enthält und zudem eine Flexi­bi­li­sie­rung der sog. Öffnungs­klau­sel. Wir erwar­ten jetzt vor allem auf steu­er­recht­li­cher Seite Klar­stel­lun­gen und Verein­fa­chun­gen, damit insti­tu­tio­nelle Inves­to­ren, grade über Spezial-AIF, verstärkt in Erneu­er­bare Ener­gien und Infra­struk­tur inves­tie­ren können. Gleich­zei­tig benö­ti­gen wir auch noch eine Infra­struk­tur­platt­form in Deutsch­land, quasi eine Infra­struk­tur-Gesell­schaft Deutsch­land, in der die Projekte auf kommu­na­ler, Landes- oder Bundes­ebene gebün­delt, stan­dar­di­siert, skaliert und eben inves­tier­bar gemacht werden. — Hier berei­ten wir grade mit Part­ner­ver­bän­den, Thinktanks, Mitglie­dern und natür­lich Inves­to­ren Konzepte und Lösungs­vor­schläge vor, damit das Momen­tum und der Opti­mus bei allen Betei­lig­ten erfolg­reich genutzt werden kann. Frank Dorns­ei­fer ist Geschäfts­füh­rer beim Bundes­ver­band Alter­na­tive Invest­ments e.V., Bonn Er ist seit über 20 Jahren in unter­schied­li­chen Funk­tio­nen im Investment‑, Kapi­tal­markt- und Gesell­schafts­recht aktiv. — Der Finanz­aus­schuss des Bundes­ta­ges und das Euro­pa­par­la­ment haben ihn mehr­fach als Sach­ver­stän­di­gen in Gesetz­ge­bungs­ver­fah­ren zum Kapi­tal­markt­recht benannt. Herr Dorns­ei­fer tritt regel­mä­ßig als Refe­rent zu Invest­ment- und Aufsichts­the­men bei Konfe­ren­zen im In- und Ausland auf. dornseifer@bvai.de

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