Vertragliche Mitveräußerungsrechte und ‑pflichten, die bei einer Veräußerung von Aktienpaketen greifen. Wenn ein Aktionär seine Aktien veräußern möchte, ermöglicht das Mitveräußerungsrecht (tag-along right) dem Finanzinvestor, seine Aktien zu denselben Bedingungen ebenfalls an den
Erwerber zu veräußern.Möchte der Erwerber die zusätzlichen Aktien nicht erwerben, kommen die Veräußerer pro rata zum Zug. Umgekehrt kann der veräußernde Finanzinvestor von den übrigen Aktionären verlangen, dass diese ihre Aktien zu denselben Bedingungen an einen interessierten Erwerber veräußern (drag-along right). So kann der Finanzinvestor insgesamt ein größeres Paket anbieten.