ALTERNATIVE FINANZIERUNGSFORMEN
FÜR UNTERNEHMER UND INVESTOREN

Schutzschirmverfahren

Stellt eine Kombi­na­tion aus dem Voll­stre­ckungs­stopp des vorläu­fi­gen Insol­venz­ver­fah­rens und der Eigen­ver­wal­tung dar. Letz­tere wird zunächst für höchs­tens drei Monate ange­ord­net, um einen Insol­venz­plan für das insol­vente Unter­neh­men auszuarbeiten.

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