Sie betreffen vor allem die Sicherheiten-Rangklauseln. Hierbei sind Negativklauseln, Positiverklärungen und Gleichstellungsverpflichtungen zu unterscheiden. Typischerweise kennt die Praxis Kombinationen. Ein Verstoß gegen eine Negativklausel führt bspw. häufig zur Pflicht eine entsprechenden Sicherheit zu stellen.