(= MAC-Klausel).Wenn eine wesentliche Verschlechterung
der Verhältnisse beim Kreditnehmer eintritt, die mit einer gewissen
Wahrscheinlichkeit dazu führt, dass der Kreditnehmer seinen Pflichten
gemäß dem Kreditvertrag nicht mehr nachkommen kann, hat der Kreditgeber
das Recht, den Kredit fällig zu stellen.