Alternativ zum Konzept der ‘Closing Accounts’ hat sich in den letzten Jahren auch das sog. Locked Box-Prinzip etabliert. Bei diesem Prinzip geht es konzeptionell nicht um eine Anpassung des Kaufvertrages, sondern darum, dass die Parteien auf einen möglichst zeitnahen Zwischenabschluss
Bezug nehmen, der i.d.R. vom Verkäufer garantiert wird. Der Verkäufer garantiert dann zusätzlich dem Käufer, dass seit dem Stichtag der Zwischenbilanz keine direkten oder indirekten Abflüsse (in der Regel Liquiditätsabflüsse, z.B. Dividenden) an den Verkäufer oder diesem nahestehenden Dritten erfolgt sind. Ein zwischenzeitlich erwirtschafteter Gewinn fällt zu Gunsten, ein Verlust zu
Ungunsten des Käufers aus. Durch den festen Kaufpreis erreicht der Verkäufer Preissicherheit; nachträgliche Kaufpreisanpassungen können sich allenfalls noch aus Gewährleistungs- oder Vertragsverletzungen ergeben. Zusätzlich zum festen Kaufpreis wird vielfach eine Verzinsung des Kaufpreises bis zum Vollzugstag vereinbart.