Eine Limited Partnership (dt. Beschränkte Partnerschaft) ist eine angelsächsische Unternehmensrechtsform, die mit einer deutschen Kommanditgesellschaft vergleichbar ist und sich aus mindestens zwei Gesellschaftern zusammensetzt. Der Komplementär einer Limited Partnership ist der General Partner (GP), der ebenfalls die Geschäftsführung und Vertretungsmacht der Gesellschaft innehält. Die Investoren beteiligen sich ähnlich wie Aktionäre bzw. Kommanditisten als Limited Partner.