ALTERNATIVE FINANZIERUNGSFORMEN
FÜR UNTERNEHMER UND INVESTOREN

Kaduzierung

Ausschluss von Mitglie­dern einer Gesell­schaft bei Verzug mit der Einzah­lung ihres Kapi­tal­an­teils (ggf. der Nach­schüsse). Die säumi­gen Mitglie­der werden ihres Anteils für verlus­tig erklärt: a) Bei der GmbH nach frucht­lo­sem Ablauf der durch Einschrei­be­brief gesetz­ten Nach­frist von mind. einem Monat (§ 21 GmbHG), b) bei der AG nach drei­ma­li­ger frucht­lo­ser Auffor­de­rung; Nach­frist beträgt einen Monat von letz­ter Bekannt­ma­chung oder Auffor­de­rung an (§ 64 AktG).

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