Am 1. Juli 2021 trat das Gesetz zur Stärkung der Finanzmarktintegrität (FISG) in Kraft (Anlass: Wirecard) und adressiert drei Regelungskomplexe: die Corporate Governance, das Bilanzkontrollverfahren (Enforcement) und die Abschlussprüfung. Von den Neuregelungen sind insbesondere Vorstände und Aufsichtsräte kapitalmarktorientierter Unternehmen betroffen. Zentral dabei: Bedeutungszunahme der Steuerungs- und Kontrollsysteme (insbesondere IKS & RMS), Qualifikation
und Pflichten des (künftig verpflichtenden) Prüfungsausschusses und Neuordnung des Bilanzkontrollverfahrens unter alleiniger Zuständigkeit der BaFin.