ALTERNATIVE FINANZIERUNGSFORMEN
FÜR UNTERNEHMER UND INVESTOREN

FISG

Am 1. Juli 2021 trat das Gesetz zur Stär­kung der Finanz­markt­in­te­gri­tät (FISG) in Kraft (Anlass: Wire­card) und adres­siert drei Rege­lungs­kom­plexe: die Corpo­rate Gover­nance, das Bilanz­kon­troll­ver­fah­ren (Enforce­ment) und die Abschlussprüfung. Von den Neure­ge­lun­gen sind insbe­son­dere Vorstände und Aufsichts­räte kapitalmarktorientierter Unter­neh­men betrof­fen. Zentral dabei: Bedeutungszunahme der Steu­e­rungs- und Kontroll­sys­teme (insbe­son­dere IKS & RMS), Quali­fi­ka­tion und Pflich­ten des (künf­tig verpflich­ten­den) Prüfungs­aus­schus­ses und Neuordnung des Bilanz­kon­troll­ver­fah­rens unter allei­ni­ger Zustän­dig­keit der BaFin.

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