Teilbereich des Open Market der Frankfurter Wertpapierbörse mit zusätzlichen Transparenzanforderungen. Damit wird kleinen und mittleren Unternehmen ein kostengünstigen Zugang zum Kapitalmarkt eröffnet. Die Einbeziehung in den Entry Standard ist keine Börsennotierung an einem organisierten Markt im Sinne des § 2 Abs. 5 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG). In erster Linie richtet sich der Entry Standard an qualifizierte Anleger gemäß § 2 Nr. 6 Wertpapierprospektgesetz (WpPG), die in der Lage sind, etwaige erhöhte Risiken im Zusammenhang mit der Anlage in Aktien der hier notierten Gesellschaften einzuschätzen und zu übernehmen. Seit Juli 2012 müssen Unternehmen für die Einbeziehung in den Entry Standard ein öffentliches Angebot mit einem Prospekt erstellen.