Um den Marktwert ihrer Geschäftsanteile zu erhöhen und sich
eine (weitere) Exit-Strategie zu sichern, lassen sich Investoren regelmäßig von den Gründern ein sogenanntes Drag Long-Recht einräumen. Dabei handelt es sich um eine Mitverkaufspflicht, aufgrund derer Investoren bei eigener Veräusserungsabsicht
Gründer unter bestimmten Bedingungen zwingen können, ihre
Geschäftsanteile mit zu veräußern.