Mit Wirkung zum 1. Januar 2020 ist das Gesetz zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen (DAC 6) in Kraft getreten. Der Gesetzgeber verfolgt mit dieser Mitteilungspflicht das Ziel, Steuervermeidungstaktiken frühzeitig zu erkennen.