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Editorials

(Verwehrte) Steu­erneu­tra­li­tät von Kapi­tal­rück­zah­lun­gen – Die versteckte Einfüh­rung der Substanzbesteuerung?

Die Besteue­rung von Private Equity-Fonds bzw. der in Deutsch­land steu­er­pflich­ti­gen Gesell­schaf­ter von Private Equity-Fonds rückte in den vergan­ge­nen Jahren mehr und mehr in den Fokus der Finanz­ver­wal­tung. Im Bereich Betriebs­prü­fung wurden spezia­li­sierte Teams mit entspre­chen­der perso­nel­ler Verstär­kung aufge­baut, die intern hinsicht­lich der Beson­der­hei­ten der Private Equity-Struk­tu­ren von erfah­re­ne­ren Prüfern inten­siv geschult werden.

Dies ist grund­sätz­lich auch aus Sicht der Private Equity-Bran­che und deren steu­er­li­chen Bera­tern zu begrü­ßen, da hier­durch ein konstruk­ti­ver Austausch in Sach­fra­gen ermög­licht wird, der im Rahmen einer Betriebs­prü­fung in den meis­ten Fällen auch zu einer sach­ge­rech­ten Eini­gung bei Zwei­fels­fra­gen führt. In den vergan­ge­nen Jahren wurden hier­bei zahl­rei­che Themen inten­siv sach­lich disku­tiert und jeweils, auch unter Berück­sich­ti­gung der unter­schied­li­chen Struk­tu­ren der Private Equity-Fonds, für beide Seiten akzep­ta­ble Kompro­misse gefun­den. Exem­pla­risch seien hier die Diskus­sio­nen hinsicht­lich der (Nicht-) Anwen­dung des Bauher­ren- Erlas­ses auf Private Equity-Fonds und die hier­aus abge­lei­tete Akti­vie­rung einer Jahres-Manage­ment Fee für den Erwerb der Port­fo­lio­un­ter­neh­men bzw. Ziel­fonds genannt (die ersten Diskus­sio­nen zu diesem Thema hatten wir bereits im FYB FINANCIAL YEARBOOK 2018 beschrieben).

 

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