ALTERNATIVE FINANZIERUNGSFORMEN
FÜR UNTERNEHMER UND INVESTOREN
Editorials

Die zuneh­mende Dring­lich­keit, auf den globa­len Klima­wan­del zu reagie­ren, hat auf euro­päi­scher poli­ti­scher Ebene zu einer star­ken Forcie­rung von Maßnahmen
geführt, die aktu­ell mit Vehe­menz durch das Gesetz­ge­bungs­ver­fah­ren gebracht werden. Durch den Wech­sel in der Euro­päi­schen Kommis­sion und das Ausrufen
des „Euro­pean Green Deal“ wird dieses wich­tige Ziel mit noch höhe­rer Prio­ri­tät voran getrie­ben. – Spätes­tens ab dem Jahr 2021 müssen sich alle Finanz­markt-teil­neh­mer und großen Unter­neh­men mit dem Thema Nach­hal­tig­keit ernst­haft ausein­an­der­set­zen. Anlass sind einige rich­tungs­wei­sende Verord­nun­gen der Euro­päi­schen Union.

Grund­la­gen eines zumin­dest global ange­dach­ten Akti­ons­pla­nes zum Wandel hin zu einer nach­hal­ti­gen und klima­schüt­zen­den Ökono­mie bilden das UN-Über­ein­kom­men „2030 Agenda für nach­hal­tige Entwick­lung“ sowie das Pari­ser Klima­schutz­ab­kom­men. Beide Doku­mente wurden bereits 2015 verab­schie­det. Auf euro­päi­scher Ebene tagte seit 2016 die „High-Level Expert Group on Sustainable Finance“, die für die EU-Kommis­sion Vorschläge für ein Sustainable-Finance Regel­werk erar­bei­ten sollte.

 

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