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Editorials
 
 

Ist Private Equity Teufelszeug?

 
FYB 2024

Die Hoff­nung stirbt zuletzt. In den letz­ten Beiträ­gen im FYB Finan­cial Year­book 2020: „Πάντα ῥεῖ – Alles fließt!“, „Wenig fließt in die rich­tige Rich­tung!“ (FYB Finan­cial Year­book 2022) bzw. „Ausbruch aus einer vermeint­li­chen Zeit­schleife“ (FYB Finan­cial Year­book 2023) waren wir hinsicht­lich einer (Rück­kehr zu einer) syste­ma­ti­schen bzw. dogma­tisch zutref­fen­den Besteue­rung von Private Equity grund­sätz­lich noch immer hoff­nungs­voll und opti­mis­tisch gestimmt.

Nach­dem wir uns viele Entwick­lun­gen der letz­ten Jahre aber noch­mals genauer vor Augen geführt haben und nicht zuletzt auch aufgrund des kürz­lich erschie­ne­nen Arti­kels „Opera­tion Luxem­burg“ in einem bekann­ten deut­schen Wirt­schafts­ma­ga­zin macht sich mitt­ler­weile aller­dings eine gewisse Resi­gna­tion breit. Auch unse­rem im letz­ten Jahr noch vorsich­tig geäu­ßer­ten Wunsch nach einer schlich­ten Akzep­tanz der vom Bundes­fi­nanz­hof (BFH), der höchs­ten deut­schen Finanz­ge­richts­bar­keit, entwi­ckel­ten Recht­spre­chung zur Einla­gen­rück­ge­währ bei Drit­t­sta­t­­ten-Kapi­­tal­­ge­­sel­l­­schaf­­ten wurde leider wie befürch­tet nicht entspro­chen, doch dazu später mehr und der Reihe nach.

Unsere Kanz­lei beschäf­tigt sich nunmehr bereits seit mehr als 27 Jahren mit den viel­fäl­ti­gen Themen rund um Tax Compli­ance für Private Equity-Fonds sowie deren (deut­sche) Gesellschafter.

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