ALTERNATIVE FINANZIERUNGSFORMEN
FÜR UNTERNEHMER UND INVESTOREN
Editorials

Hinsicht­lich der seit Jahren disku­tier­ten Brenn­punkte Einla­gen­rück­ge­währ bei Dritt­staa­ten-Kapi­tal­ge­sell­schaf­ten, entspre­chende Antrags­be­rech­ti­gung auslän­di­scher EU-Rechts­for­men, Anwend­bar­keit des neuen Invest­ment­steu­er­ge­set­zes ab 2018 oder Umsatz­steuer auf Manage­ment­ver­gü­tun­gen hat die Finanz­ver­wal­tung bislang keine Klar­heit geschaf­fen. Zur besse­ren Über­sicht stel­len wir nach­ste­hend den aktu­el­len Stand einzel­ner, ausge­wähl­ter Themen zusam­men­fas­send dar.

In den vergan­ge­nen Jahren hatten wir wieder­holt über aktu­elle steu­er­li­che Themen und Problem­fel­der aus der Praxis in Zusam­men­hang mit der steu­er­li­chen Betreu­ung von Private Equity- und Venture Capi­tal-Fonds sowie deren Inves­to­ren berich­tet. Diese Themen sowie die daraus resul­tie­ren­den Probleme waren oftmals dem Umstand geschul­det, dass die Finanz­ver­wal­tung entwe­der jeweils keine klaren Vorga­ben, Hand­lungs­an­wei­sun­gen oder Lösun­gen vorge­ge­ben hat bzw. vorge­ben wollte oder sich der Umset­zung höchst­rich­ter­li­cher Recht­spre­chung schlicht beharr­lich verwei­gert hat. Dies hat sich im Laufe des letz­ten Jahres leider nicht geän­dert oder verbessert.

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