ALTERNATIVE FINANZIERUNGSFORMEN
FÜR UNTERNEHMER UND INVESTOREN

Privatplatzierung

Sonder­form eines Börsen­gangs: Wert­pa­piere eines Unter­neh­mens werden nur einem ausge­wähl­ten Inves­to­ren­kreis und nicht öffent­lich über die Börse ange­bo­ten. Wenn ein Unter­neh­men seine Aktien an der Börse notie­ren lassen möchte, kann entwe­der das Unter­neh­men selbst (Selbst­emis­sion) oder die Emis­si­ons­bank (Fremd­emis­sion) die Aktien an ausge­wählte Inves­to­ren verkau­fen. Handelt es sich bei den Anteils­eig­nern ausschließ­lich um sog. quali­fi­zierte Anle­ger (z.B. Banken, Fonds) oder sind es inner­halb der gesam­ten EU weni­ger als 100 nicht quali­fi­zierte Anle­ger, unter­liegt das Unter­neh­men nicht der Prospekt­pflicht (siehe Art. 2 Abs. 1e EU-PR Euro­päi­sche Prospektrichtlinie).

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