ALTERNATIVE FINANZIERUNGSFORMEN
FÜR UNTERNEHMER UND INVESTOREN

DAC 6

Mit Wirkung zum 1. Januar 2020 ist das Gesetz zur Einfüh­rung einer Pflicht zur Mittei­lung grenz­über­schrei­ten­der Steu­er­ge­stal­tun­gen (DAC 6) in Kraft getre­ten. Der Gesetz­ge­ber verfolgt mit dieser Mittei­lungs­pflicht das Ziel, Steu­er­ver­mei­dungs­tak­ti­ken früh­zei­tig zu erkennen.

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