ALTERNATIVE FINANZIERUNGSFORMEN
FÜR UNTERNEHMER UND INVESTOREN

Mulligan-Klausel

Danach führt ein erster Verstoß gegen Finan­cial Covenants noch nicht zu den weit­rei­chen­den Rechts­fol­gen eines Event of Default. Viel­mehr wird dem Kredit­neh­mer eine Gnaden­frist einge­räumt, in der die Erfül­lung der Covenants in der Folge­pe­ri­ode zur Heilung des Versto­ßes führt. Mit ande­ren Worten: Ein Kredit­ver­trags­ver­stoß liegt bei der Mulligan-Klau­­sel nur dann vor, wenn der Kredit­neh­mer in zwei aufein­an­der folgen­den Test­pe­ri­oden gegen die Finanz­kenn­zah­len versto­ßen hat.

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