ALTERNATIVE FINANZIERUNGSFORMEN
FÜR UNTERNEHMER UND INVESTOREN

Drag Rechte

Um den Markt­wert ihrer Geschäfts­an­teile zu erhö­hen und sich eine (weitere) Exit-Stra­­te­­gie zu sichern, lassen sich Inves­to­ren regel­mä­ßig von den Grün­dern ein soge­nann­tes Drag Long-Recht einräu­men. Dabei handelt es sich um eine Mitver­kaufs­pflicht, aufgrund derer Inves­to­ren bei eige­ner Veräus­se­rungs­ab­sicht Grün­der unter bestimm­ten Bedin­gun­gen zwin­gen können, ihre Geschäfts­an­teile mit zu veräußern.

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