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Venture Debt im deutschen Markt – Abgrenzung zum Rechtsinstitut des Gesellschafterdarlehens und gleichgestellter Drittdarlehen

 
FYB 2024

Venture Debt, das heisst Risi­ko­dar­le­hen, sind ein in der deut­schen Venture Capi­tal und Startup-Szene noch rela­tiv neues und inno­va­ti­ves Finan­zie­rungs­in­stru­ment. In der Sache handelt es sich um eine – aus dem anglo­ame­ri­ka­ni­schen Raum stam­mende – Form der Fremd­ka­pi­tal­fi­nan­zie­rung, die von spezia­li­sier­ten Anbie­tern, zumeist Private Debt Fonds, an geeig­nete Wachs­tums­un­ter­neh­men verge­ben wird. Im aktu­ell schwie­ri­gen Markt­um­feld für Equity-Runden kann Venture Debt künf­tig eine noch größere Rolle bei der Finan­zie­rung von Inno­va­tio­nen spie­len als bislang. Bei der Gestal­tung der Vertrags­do­ku­men­ta­tion ist bei deut­schen Deals darauf zu achten, dass Venture Darle­hen hinrei­chend deut­lich vom Rechts­in­sti­tut des Gesell­schaf­ter­dar­le­hens und insbe­son­dere von sog. gleich­ge­stell­ten Dritt­dar­le­hen abge­grenzt werden.

Venture Loans sind regel­mä­ßig keine stand-alone Finan­zie­rungs­lö­sung, sondern ein Finan­zie­rungs­in­stru­ment, das komple­men­tär zu Eigen­ka­pi­tal (Equity) Finan­zie­rungs­run­den einge­setzt wird. Häufig werden Venture Loans zwischen zwei Finan­zie­rungs­run­den aufge­nom­men, um die weitere Unter­neh­mens­ent­wick­lung bis zum Errei­chen eines nächs­ten bewer­tungs­re­le­van­ten Meilen­steins zu finan­zie­ren. Ein ande­res Anwen­dungs­bei­spiel für Venture Debt ist die Bridge Finan­zie­rung von Later Stage Start­ups bis zu einem geplan­ten IPO oder Exit, ohne eine (weitere) Verwäs­se­rung der Bestands­in­ves­to­ren auf dem Weg dorthin.

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