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Zur Besteuerung von Managementbeteiligungen für Beiräte und Berater

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Beschreibung

Zur Besteuerung von Managementbeteiligungen für Beiräte und Berater

Dr. Barbara Koch-Schulte — Rechts­an­wäl­tin, Steu­er­be­ra­te­rin und Part­ne­rin bei P+P Pöllath + Part­ners, München

Managementbeteiligungen sind Bestandteil beinahe jedes Investments eines Private Equity-Investors. Häufig erhalten aber auch Berater und Beiräte die Möglichkeit, sich zu gleichen oder ähnlichen Bedingungen zu beteiligen wie das Management. Während es zur Besteuerung von angestellten Managern mit solchen Kapitalbeteiligungen bereits einige Gerichtsentscheidungen gibt, fehlt dies bisher für die Besteuerung von Beiräten und Beratern. Das Finanzgericht Baden-Württemberg hat nun am 26. Juni 2017 (– 8 K 4018/14) einen ersten Fall entschieden.

Grundsätzlich unterliegen Erlöse aus Managementkapitalbeteiligungen der Besteuerung als Kapitalvermögen und damit dem ermäßigten Steuersatz der Abgeltungssteuer und bei Beteiligungen von 1% oder mehr dem sog. Teileinkünfte-Verfahren. Unter bestimmten Voraussetzungen kommt aber auch eine Besteuerung mit dem normalen Einkommensteuersatz in Betracht, wenn die Erlöse als Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit dem Arbeitsverhältnis des Managers zugerechnet werden. Im Vergleich zu einer Besteuerung als Einkünfte aus
Kapitalvermögen ist dies mit einer Steuermehrbelastung von ca. 20% verbunden (Spitzensteuersatz Einkommensteuer 45% versus Abgeltungssteuer von 25%).

Durch die Rechtsprechung bisher nicht geklärt ist die Frage, ob, und wenn ja, unter welchen Voraussetzungen, auch Beiräte oder Berater als Investoren in Managementbeteiligungen
damit rechnen müssen, dass ihre Erlöse als Tätigkeitsvergütungen den Einkünften aus selbständiger Arbeit gemäß § 18 EStG zugerechnet werden. In der Praxis von Betriebsprüfungen ist teilweise festzustellen, dass die Finanzverwaltung in diesen Fällen nicht zwischen Managern und Beiräten differenziert.

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Zur Besteuerung von Managementbeteiligungen für Beiräte und Berater

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Dr. Barbara Koch-Schulte

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Rechtsanwältin, Steuerberaterin und Partnerin bei P+P P öllath + Partners, München

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