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(Verwehrte) Steuerneutralität von Kapitalrückzahlungen – Die versteckte Einführung der Substanzbesteuerung?

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Beschreibung

(Verwehrte) Steuerneutralität von Kapitalrückzahlungen – Die versteckte Einführung der Substanzbesteuerung?

Dr. Chris­toph Ludwig — Steu­er­be­ra­ter und Part­ner BLL Braun Leber­fin­ger Ludwig, München

Thomas Unger — Steu­er­be­ra­ter, Wirt­schafts­prü­fer und Part­ner BLL Braun Leber­fin­ger Ludwig, München, Geschäfts­füh­rer der Private Equity Verwahr­stelle GmbH

Die Besteuerung von Private Equity-Fonds bzw. der in Deutschland steuerpflichtigen Gesellschafter von Private Equity-Fonds rückte in den vergangenen Jahren
mehr und mehr in den Fokus der Finanzverwaltung. Im Bereich Betriebsprüfung wurden spezialisierte Teams mit entsprechender personeller Verstärkung aufgebaut, die intern hinsichtlich der Besonderheiten der Private Equity-Strukturen von erfahreneren Prüfern intensiv geschult werden.

Dies ist grundsätzlich auch aus Sicht der Private Equity-Branche und deren steuerlichen Beratern zu begrüßen, da hierdurch ein konstruktiver Austausch in Sachfragen ermöglicht wird, der im Rahmen einer Betriebsprüfung in den meisten Fällen auch zu einer sachgerechten Einigung bei Zweifelsfragen führt. In den vergangenen Jahren wurden hierbei zahlreiche Themen intensiv sachlich diskutiert und jeweils, auch unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Strukturen der Private Equity-Fonds, für beide Seiten akzeptable Kompromisse gefunden. Exemplarisch seien hier die Diskussionen hinsichtlich der (Nicht-) Anwendung des Bauherren- Erlasses auf Private Equity-Fonds und die hieraus abgeleitete Aktivierung einer Jahres-Management Fee für den Erwerb der Portfoliounternehmen bzw. Zielfonds genannt (die ersten Diskussionen zu diesem Thema hatten wir bereits im FYB Financial Yearbook 2018 beschrieben).

Diese gemeinsam mit der Finanzverwaltung gefundenen Lösungsansätze sind auch deshalb von enormer Bedeutung, da diese im Anschluss an die Vereinbarung in den nachfolgenden laufenden jährlichen Steuererklärungen entsprechend umgesetzt werden und diese Themen in den Anschlussbetriebsprüfungen vermeintlich nicht nochmals diskutiert und vorgenommene Ermittlungen und Berechnungen nicht angepasst werden müssen.

Zusätzliche Informationen

Ausgabe

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Dr. Christoph Ludwig

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Steuerberater und Partner BLL Braun Leberfinger Ludwig, München

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Thomas Unger

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Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Partner BLL Braun Leberfinger Ludwig, München, Geschäftsführer der Private Equity Verwahrstelle GmbH

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