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Kein Wort zu Ihrem Fundraising! – Auswirkungen des JOBS Acts auf grundlegende Spielregeln für Fonds mit US-Investoren und das US-Marketing

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Beschreibung

Kein Wort zu Ihrem Fundraising! – Auswirkungen des JOBS Acts auf grundlegende Spielregeln für Fonds mit US-Investoren und das US-Marketing

Sonya M. Pauls, LL.B. — Rechts­an­wäl­tin und Part­ne­rin Barris­ter (Lincoln‘s Inn/England & Wales), Soli­ci­tor (England & Wales), Attor­ney at Law (New York) bei SJ Berwin LLP, München und London

Benja­min Letz­ler — Asso­ciate (Attor­ney at Law, JD, Harvard) SJ Berwin LLP, München

Obwohl zahlreiche europäische Fonds über US-Investoren verfügen oder diese zumindest im Rahmen ihres Fundraisings ansprechen möchten, sind vielen europäischen Private Equity-Unternehmen (GP) die grundlegenden rechtlichen US-Spielregeln nicht bekannt. Gerade Verstöße gegen die für US-Placements nach wie vor sehr kritischen Vorgaben für Fundraising-Announcements (inklusive First Closing Annoucements) sind auf dem europäischen Markt fast täglich zu beobachten. Seit April 2012 gibt es im Markt eine umfangreiche Debatte darüber, ob neue Gesetze in den USA ein großzügigeres Marketing im Private Equity-Bereich zulassen werden.

Das bisherige Regelwerk

Die USA sind, im Vergleich zu anderen Rechtsordnungen, beim Marketing von Private Equity-Fonds vergleichsweise und für viele überraschend restriktiv. Das Wichtigste – die Regelungen finden extra-territorial Anwendung und müssen auch von nicht-US GPs beachtet werden, sofern sie US-Gelder einwerben wollen.

Fonds-Berater sind daher darauf bedacht, die Teams daran zu erinnern, dass vor dem Final Closing jede Form der Veröffentlichung oder Marketing, die nach US-Recht als „allgemeine Angebotsaufforderung“ (general solicitation) oder als „allgemeine Werbung“ (general advertising) zu verstehen ist, erhebliche rechtliche Hindernisse für das Fundraising in den USA und selbst strafrechtliche Folgen für die jeweiligen GPs auslösen kann. Ferner kann ein Verstoß dagegen Rücktrittsrechte von US-Investoren zur Folge haben.

Zur „general solicitation“ und dem „general advertising“ gelten nicht nur die klassischen Maßnahmen eines öffentlichen Vertriebs sondern auch bestimmte First Closing-Announcements, Interviews und selbst Blogger-Statements – und dies auch hier unabhängig davon, ob dies in den USA oder sonstwo geschieht. Das Zwischenschalten von Dritten würde als Umgehung gewertet werden. Dieses US-Regelwerk ist nach wie vor Gesetz und muss beachtet werden.

Lockerung in Sicht?

Dieser bestehende Rechtsrahmen ist mit Einführung des US Jumpstart Our Business Startups Act („JOBS Act“) am 5. April 2012 im Umbruch.

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