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Formelle Tax Compliance bei in- und ausländischen Private Equity-Fonds

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Beschreibung

Formelle Tax Compliance bei in- und ausländischen Private Equity-Fonds

Dr. Chris­toph Ludwig — Steu­er­be­ra­ter und Part­ner BLL Braun Leber­fin­ger Ludwig, München

Thomas Unger — Steu­er­be­ra­ter, Wirt­schafts­prü­fer und Part­ner BLL Braun Leber­fin­ger Ludwig, München — Geschäfts­füh­rer der Private Equity Verwahr­stelle GmbH, München

Die wirtschaftlichen Erfolge und attraktiven Renditemöglichkeiten bei Private Equity-Anlagen i.V.m. dem seit Jahren extrem niedrigen Zinsniveau an den Kapitalmärkten nahezu an der Nulllinie motiviert zahlreiche langjährige Private Equity-Investoren verstärkt sowie auch Newcomer erstmals, ihren Anlagefokus zu erweitern und Engagements in in- und ausländische Private Equity-Fonds zu tätigen.

Interessanterweise aber existieren in Deutschland nach wie vor keine expliziten gesetzlichen Regelungen zur Besteuerung von inländischen Private Equity-Fonds bzw. hinsichtlich der Besteuerung von inländischen Steuerpflichtigen bei der Beteiligung an ausländischen Private Equity-Fonds. Das MoRaKG („Gesetz zur Modernisierung der Rahmenbedingungen für Kapitalbeteiligungen“) sowie das Wagniskapitalbeteiligungsgesetz („WKBG“) waren zaghafte Versuche, gesetzliche Rahmenbedingungen zu schaffen, wobei nur einige Teile des MoRaKG umgesetzt und wesentliche Elemente des WKBG seitens der EU-Kommission in Brüssel unter EU-Beihilfegesichtspunkten für unzulässig erklärt wurden und demzufolge nicht umgesetzt werden durften.

Auch im Koalitionsvertrag für die Legislaturperiode 2013 – 2017 war seitens der Bundesregierung einmal mehr die Förderung von Risikokapital zur Stärkung des Finanzplatzes Deutschland aufgeführt. Nachdem allerdings auch dieses Vorhaben in der Folgezeit wiederum nicht aufgegriffen und angegangen wurde, hatte der Bundesverband der Kapitalbeteiligungsgesellschaften („BVK“) auf eigene Initiative einen Gesetzesvorschlag erarbeitet und im Frühjahr 2015 ein mögliches Venture Capital-Gesetz mit bedeutsamen und grundlegenden Regelungen für die Risikokapitalbranche vorgelegt.

Zusätzliche Informationen

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Titel

Formelle Tax Compliance bei in- und ausländischen Private Equity-Fonds

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Dr. Christoph Ludwig

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Steuerberater und Partner BLL Braun Leberfinger Ludwig, München

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Thomas Unger

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Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Partner BLL Braun Leberfinger Ludwig, München - Geschäftsführer der Private Equity Verwahrstelle GmbH, München

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