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Einführung des Kapitalanlagegesetzbuches durch das Umsetzungsgesetz der AIFM-Richtlinie – Anforderungen an die Verwahrstelle und Kriterien für eine Verwahrstellen-Auswahl

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Beschreibung

Einführung des Kapitalanlagegesetzbuches durch das Umsetzungsgesetz der AIFM-Richtlinie – Anforderungen an die Verwahrstelle und Kriterien für eine Verwahrstellen-Auswahl

Kurt Zeimers — Produkt­ma­na­ger Asset & Fund Services BNP Pari­bas Secu­ri­ties Services, Frankfurt/Main

Ingo Bier­mann — Leiter Sales & Rela­ti­onship Manage­ment, Asset Owners, Asset Mana­gers, Corpo­ra­tes, Deutsch­land, Zentral­eu­ropa und GUS BNP Pari­bas Secu­ri­ties Services, Frankfurt/Main

Aufgrund der Finanzkrise wurden auf internationaler, europäischer und nationaler Ebene zahlreiche Gesetzesinitiativen zur Eindämmung der systemischen Risiken gestartet. Eine dieser Initiativen ist die Regulierung von Produkten, die im grauen Kapitalmarkt angeboten werden. Auch die deutsche Private Equity- und Venture Capital-Branche steht vor einschneidenden Entwicklungen. Die EU-Kommission hat im Juli 2011 eine Richtlinie zur Regulierung der Manager von bisher unregulierten Investmentfonds erlassen unter anderem durch die Einführung einer Verwahrstelle. Die Umsetzung in Deutschland wird zu nachhaltigen Strukturveränderungen in der Branche führen.

Die Beteiligungsgesellschaften sollten die verschärfte Regulierung jedoch nicht nur als notwendiges Übel betrachten, sondern auch die Chancen, die sich durch die neue Regulierung bieten, aktiv nutzen. Einige Institutionelle Investoren, die heute u.a. aufgrund der nationalen Finanzdienstleistungsaufsicht und der Kontrolle durch eine Verwahrstelle bevorzugt in regulierte (z.B. luxemburgische) Private Equity-Fonds investieren, können bald auch für deutsche Beteiligungsgesellschaften interessante Kapitalgeber sein.

Der Stand des Gesetzgebungsverfahrens, die nationale Umsetzung der Richtlinie sowie insbesondere die Rolle der Verwahrstelle für Private Equity-Fonds werden im folgenden Beitrag näher beleuchtet.

Abschließen möchten wir den Artikel mit einem Überblick über die Kriterien, die eine Beteiligungsgesellschaft bei der Auswahl einer Verwahrstelle beachten sollte.

Entstehung der AIFM-Richtlinie

Die europäische Kommission verfolgt seit 2009 das anspruchsvolle Ziel, alle Akteure und Tätigkeiten, die erheblichen Risiken unterliegen, einer angemessenen Regulierung und Aufsicht zu unterwerfen. Der Handel unregulierter Produkte auf dem Finanzmarkt soll nicht mehr möglich sein. Im Hinblick auf die Regulierung von Managern alternativer Investmentfonds wurde dies auf europäischer Ebene durch die sogenannte AIFM-Richtlinie1 umgesetzt.

Die europäische Richtlinie 2011/61/EU2 über die Verwalter alternativer Investmentfonds (AIFM-Richtlinie) wurde am 1. Juli 2011 im EU-Amtsblatt veröffentlicht. Anfang Juni 2012 ist dann ein inoffizieller Entwurf der EU-Kommission der sogenannten Level 2-Durchführungsmaßnahmen an die Öffentlichkeit gelangt.3 Der Entwurf enthält Vorgaben für die Umsetzung der AIFM-Richtlinie in das Recht der EU-Mitgliedsstaaten.

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