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DOs und DON’Ts bei Verhandlungen mit Venture Capital-Investoren

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Beschreibung

DOs und DON’Ts bei Verhandlungen mit Venture Capital-Investoren

Mauritz von Einem — Rechts­an­walt und Steu­er­be­ra­ter ARQIS Rechts­an­wälte, München

Start-ups und Unternehmen in der Wachstumsphase sind auf eine Finanzierung durch externe Kapitalgeber angewiesen. Eine solche Finanzierung wird aufgrund des besonderen Risikoprofils regelmäßig als Eigenkapital – oder mittels eigenkapitalähnlicher Finanzierunginstrumente – ausgestaltet sein. Finanzierungsgeber und -nehmer sollten dabei – trotz im Grundsatz unterschiedlicher Interessen – das gemeinsame Ziel haben, verlässliche „Partner“ zu sein und mit gleichlaufenden Interessen das Unternehmen gemeinsam zum Erfolg zu führen. In der Praxis ist jedoch vielfach zu beobachten, dass bereits in frühen Phasen der Finanzierungsbeziehung durch unpassende rechtliche und kommerzielle Gestaltungen und Forderungen der Erfolg der Unternehmung und eine gedeihliche Zusammenarbeit oft unnötigerweise aufs Spiel gesetzt wird.

Auf den ersten Blick sind die Interessen von Investoren – egal ob Business Angels, Family Offices oder VC-Fonds- und Finanzierungsnehmern (Gründer/ Unternehmer) unterschiedlich. Um einen Gleichlauf divergierender Interessen herzustellen, werden typischerweise umfangreiche vertragliche Regelungen getroffen – der offenkundig wichtigste Aspekt zur Herstellung eines gemeinsamen Nenners ist die Beteiligung des Investors an dem finanziellen Erfolg des finanzierten Unternehmens.

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DOs und DON’Ts bei Verhandlungen mit Venture Capital-Investoren

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Mauritz von Einem

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Rechtsanwalt und Steuerberater ARQIS Rechtsanwälte, München

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