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Der Einsatz eines Interimsmanagers bei Distressed M & A

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Beschreibung

Der Einsatz eines Interimsmanagers bei Distressed M & A

Dr. Michael Bormann — bdp-Grün­dungs­part­ner bdp Ventu­ris Manage­ment Consul­tants GmbH, Berlin/Hamburg

Bei Disstressed M & A kommt es auf eine aus der Erfahrung resultierende, gute Prozessstrukturierung, Geheimhaltung und Schnelligkeit an. Ein Interimsmanager kann dabei für den Insolvenzverwalter eine wertvolle Unterstützung sein.

Da der Markt für Unternehmensnachfolgen und Unternehmensverkäufe (M&A) seit zwei Jahren massiv zurückgegangen ist, war es in den letzten zwei Jahren schon unter normalen Gesichtspunkten nicht einfach, ein Unternehmen zu veräußern. Der Verkauf eines echten Krisenunternehmens oder eines Unternehmens aus der Insolvenz ist generell noch schwieriger. Dennoch können bei einer guten Vorbereitung auch bei solchen Verkäufen (Distressed M&A) in kurzer Zeit beachtliche Erfolge erzielt werden. Anders als beim normalen M&A-Geschäft geht es hier um: Prozessstrukturierung und Geschwindigkeit. Geheimhaltung gilt es in jedem M&A-Prozess zu wahren, doch erhält dieser Aspekt im Distressed-M&A ein ganz besonderes Gewicht. Wenn systematisch, schnell und umsichtig gehandelt wird, lassen sich auch aus der Insolvenz heraus Investoren finden. Dabei kann der Interimsmanager eine Schlüsselrolle einnehmen.

Bestandsaufnahme

Vor dem eigentlichen M&A-Prozess steht zunächst die Sicherung der Vermögenswerte und die generelle Analyse des Insolvenzverwalters, ob das betreffende Unternehmen beziehungsweise dessen Assets für einen Verkauf in kurzer Zeit in Frage kommen. Wird eine solche Chance für realistisch gehalten, so gilt es die Fortführung des Unternehmens zunächst sicherzustellen und damit alles zu tun, um eine Zerschlagung des Unternehmens zu vermeiden. Es gilt Werte zu erhalten und "die Braut zu schmücken", damit ein möglichst hoher Kaufpreis erzielt, und die Quote der Masse maximiert werden kann.

Erfolgreiche Unternehmensverkäufe in diesem Segment unterscheiden sich von Flops darin, dass zunächst ganz systematisch geklärt wird, was überhaupt verkauft werden soll. Ist es tatsächlich die bisherige Gesellschaft? Oder werden im Rahmen eines sogenannten Asset Deals nur die Vermögensgegenstände veräußert? Dann muss geprüft werden, ob sämtliche Vermögensgegenstände übertragen werden oder ob ein Teil oder Teilbetrieb zurückbleibt und gegebenenfalls anderen Investoren zum Kauf angeboten werden kann.

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Der Einsatz eines Interimsmanagers bei Distressed M & A

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