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Tax-Compliance bei ausländischen Private Equity-Fonds

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Beschreibung

Tax-Compliance bei ausländischen Private Equity-Fonds

Dr. Chris­toph Ludwig — Steu­er­be­ra­ter und Part­ner Braun Leber­fin­ger Ludwig Weidin­ger, München

Thomas Unger — Steu­er­be­ra­ter und Wirt­schafts­prü­fer Braun Leber­fin­ger Ludwig Weidin­ger, München

Im angelsächsischen Raum stellt Private Equity schon seit geraumer Zeit eine wirtschaftlich bedeutsame Anlageklasse dar und demzufolge besteht dort auch eine langjährige praktische Erfahrung bei der Strukturierung von und der Tax Compliance für Private Equity-Fonds.

In Deutschland hingegen bestehen nach wie vor noch keine einheitlichen steuerlichen Regelungen für Private Equity-Fonds. Die langjährige, vorwiegend in Bayern gelebte Praxis der Finanzverwaltung wurde im Dezember 2003 in einem BMF-Schreiben zur "Einkommensteuerlichen Behandlung von Venture Capital Fonds und Private Equity-Fonds" zusammengefasst und befasst sich dabei insbesondere mit der Abgrenzung der Vermögensverwaltung vom Gewerbebetrieb. In der Folge wurden zuletzt durch das MoRaKG ("Gesetz zur Modernisierung der Rahmenbedingungen für Kapitalbeteiligungen") sowie die Einführung des Wagniskapitalbeteiligungsgesetzes ("WKBG") – neben dem fortan geltenden Private Equity-Erlass – weitere Regelungswerke geschaffen, die die Besteuerung teilweise in unterschiedlicher Weise regeln. Gegen wesentliche Elemente des WKBG wurde in Brüssel zwischenzeitlich ein Beihilfeverfahren eingeleitet.

Der BVK sieht den Versuch, die Rahmenbedingungen für Private Equity in Deutschland mit dem MoRaKG und dem WKBG voranzubringen, sogar als gescheitert an. Aus diesem Grund hat der BVK am 03. September 2009 auch einen (erneuten) Vorschlag zur Schaffung eines Kapitalmarktrahmens für die Regulierung von Private Equity in Deutschland in der Legislaturperiode 2009 bis 2013 vorgelegt, damit Deutschland im internationalen Wettbewerb bei Private Equity-Fonds wieder Anschluss finden kann. Insbesondere sollte hierbei das bereits im Koalitionsvertrag 2005 vereinbarte Ziel – dem Markt ein einheitliches Private Equity-Gesetz zur Verfügung zu stellen – durch die Schaffung eines eigenständigen Kapitalmarktgesetzes für Private Equity oder die Fortentwicklung bestehender Gesetze endlich intensiv verfolgt werden.

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Tax-Compliance bei ausländischen Private Equity-Fonds

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