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Handels- und steuerrechtliche Compliance sowie aufsichtsrechtliche Aspekte bei Private Equity-Fonds

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Beschreibung

Handels- und steuerrechtliche Compliance sowie aufsichtsrechtliche Aspekte bei Private Equity-Fonds

Dr. Chris­toph Ludwig — Steu­er­be­ra­ter und Part­ner BLL Braun Leber­fin­ger Ludwig, München

Thomas Unger — Steu­er­be­ra­ter, Wirt­schafts­prü­fer und Part­ner BLL Braun Leber­fin­ger Ludwig, München Geschäfts­füh­rer der Private Equity Verwahr­stelle GmbH, München

Laufende handels- und steuerrechtliche Compliance-Aufgaben sowie auch die durch das Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) eingeführten Neuerungen und Änderungen beschäftigen in- und sofern einschlägig auch ausländische Private Equity-Fonds im Rahmen der täglichen Arbeit. Aus diesem Grund haben wir uns auch in diesem Jahr wiederum ausgewählte Aspekte aus den verschiedenen Compliance-Bereichen ausgewählt, auf die wir im Nachfolgenden näher eingehen.

Im ersten Teil des Beitrages werden Aspekte im Zusammenhang mit der Rechnungslegung bei Private Equity-Fonds, im zweiten Teil wichtige Bereiche der materiellen und formellen Tax-Compliance dargestellt. Im Einzelnen werden die Themenkreise gesonderte und einheitliche Feststellungserklärung (für in- und ausländische Private Equity-Fonds), die Meldung von Auslandsbeteiligungen nach § 138 AO sowie die (Neu)Regelung zur Einlagenrückgewähr bei ausländischen Kapitalgesellschaften angerissen. Ausgewählte aufsichtsrechtliche Themen, wie die neueingeführte BaFin-Meldung nach dem KAGB, die Erst-/Ankaufsbewertung nach KAGB bzw. KARBV sowie neuere Erkenntnisse zur (alternativen) Verwahrstelle für Private Equity-Fonds im dritten Kapitel runden diesen Beitrag ab.

Handelsrechtliche Compliance: Rechnungslegung

Allgemeine Grundsätze

Die Aufstellungspflicht für den Jahresabschluss nach HGB für eine Fondsgesellschaft (GmbH & Co. KG) ist bekannt. Die bestehenden Erleichterungsmöglichkeiten werden in der Praxis i.d.R. nicht in Anspruch genommen.

Obwohl keine gesetzliche Pflicht zur Prüfung des aufgestellten Jahresabschlusses besteht, erfolgt die Jahresabschlussprüfung in aller Regel aufgrund entsprechender gesellschaftsvertraglicher Regelungen.

 

Zusätzliche Informationen

Titel

Handels- und steuerrechtliche Compliance sowie aufsichtsrechtliche Aspekte bei Private Equity-Fonds

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