Vereinbaren die Parteien Zwischenabschüsse zum Closing, dienen diese insbesondere dem Abgleich von Nettofinanzverbindlichkeiten sowie eines angemessenen Working Capitals zum Vollzugsstichtag. Vereinzelt erfolgt auch eine Überprüfung des Nettovermögens (Net Equity). Closing
Accounts bezwecken die flexible Anpassung des Kaufpreises an die konkrete Finanzierungssituation im Zeitpunkt der Übernahme des Unternehmens durch den Käufer.